Klageerwiderung Strafsache gegen Sie wegen Beleidigung 20.01.2010
Klageerwiderung "Strafsache gegen Sie wegen Beleidigung" vom 20.01.2019
Horst-Gerhard Düsterhöft
Diplomlehrer, Oberstudienrat im Ruhestand,
CEO DÜSTI‘s Computer-Shop, Webmaster
Blogger, IT-Fachmann, Rechtsvertreter der
Familie und der Firma Horst-Gerhard Düsterhöft
Velpker Str. 11
39646 Oebisfelde-Weferlingen
OT Oebisfelde 20.01.2020
Amtsgericht Schönebeck
z.H. Frau Sigrun Lehmann
Friedrichstraße 96
39218 Schönebeck
Geschäftsnummer: 6 Cs 785 Js 24003/19 (247/19)
Klageerwiderung in der
„Strafsache gegen Sie wegen Beleidigung“
Ankündigung einer Gegenklage,
Privatklage §§ 374 394, § 157 StPO StPO,
wegen Nötigung, Verfolgung Unschuldiger, Urkundenfälschung,
falsche Verdächtigung, Mobbing, Bossing durch
Staatsbedienstete der Landesregierung
Haseloff/Stahlknecht/Keding,
Verstößen gegen das Rechtsstaatsprinzip,
den Grundsatz der Gewaltenteilung, Verstößen gegen
die Grundrechte und Menschenrechte, Artikel 6 der
EU-Menschenrechtskonvention „Unschuldsvermutung“.
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 5
„Recht auf freie Meinungsäußerung“
des Herrn Peter K. (Name geändert) in 06484 Quedlinburg
- Beklagter-
Prozessbevollmächtigte: Herr Peter K. in eigener Sache, sowie Herr Horst-Gerhard Düsterhöft, CEO (Chief Executive Officer ) der Firma DÜSTI‘s Computer-Shop Oebisfelde, Anschrift: Siehe Briefkopf. Berechtigt für Arbeitsleistungen Rechnungen auszustellen. Betriebsnummer: 18683812.
Ust.-ID: DE259981190. Stundenlohn 150,00€/Stunde inkl. MwSt.
Abrechnung der Arbeitsleistungen in rechtlichen Angelegenheiten nicht nach ZPO der Rechtsanwälte, sondern nach den AGB der Firma „DÜSTI‘s Computer-Shop“.
Siehe Website: https://aldicomputer.com
gegen
a) „Unbekannt“, vermutlich ein „Mitarbeiter“ des Hauptzollamt Magdeburg (Exekutive).
b) Leiterin, Frau Dorothee Deutschen, Dienstanschrift Hauptzollamt Magdeburg, Privatanschrift unbekannt.
c) Richter „gez. Bruns“ ohne Vornamen und ohne Unterschrift.
d) „Justizangestellte Wolf“ ohne erkennbarem Vornamen. Dienstanschrift:
AG Schönebeck, Privatanschrift: unbekannt.
Aktenzeichen: 6 Cs 785 Js 24003/19 (247/19)
- Antragsgegner, Beklagter, Schuldner-
Sehr geehrte Frau Justizfachangestellte “Wolf (ohne Vornamen)“,
hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang eines Schreibens des AG Schönebeck vom 21. 01.2020 unter Aktenzeichen: 6 Cs 785 Js 24003/19 (247/19) zugestellt am 24.01.2020.
Beweis: Anlage A1
Beiliegend waren eine Einladung zu einer Gerichtsverhandlung, einer Zitat:
„Strafsache gegen Sie wegen Beleidigung“ zunächst zum 22.01.2020, 10:30 Uhr und dann verlegt auf den 12.02.2020 um 11:00 Uhr in Raum 313 beim Amtsgericht Schönebeck.
Werte Frau „Wolf (ohne Vornamen)“, hiermit zeige ich Horst-Gerhard Düsterhöft an, dass mich Herrn Peter K. bereits Anfang November 2019 beauftragt hatte, seine rechtlichen Interessen als „Prozessbevollmächtigter“ in dieser Sache zu vertreten.
Mit Schreiben vom 12. November 2019 erhielt mein Kunde bzw. Auftraggeber, Herr Peter K. ein sonderbares Schreiben vom AG Schönebeck zugestellt, in dem ein „Peter V.“, Plötzki, 39217 Schönebeck (Elbe) von der „Staatsanwaltschaft Magdeburg“, einer Behörde der Exekutive, beschuldigt wurde:
Zitat: „... am 04.04.2019 und 12.06.2019 in Plötzky in zwei Fällen andere Personen beleidigt zu haben...“.
Ich hielt Herrn Peter K. einen Widerspruch zu schreiben und dem Amtsgericht Schönebeck zuzusenden. Dieser Widerspruch mit Datum 20.11.2019 ist form- und fristgemäß per Einschreiben mit Rückschein dem Amtsgericht Schönebeck zugestellt worden.
Beweis: Anlage A1
Im letzten Satz dieses Schreibens stellt mein Kunde und Auftraggeber, Herr Peter K, Zitat: „Ich stelle hiermit Strafantrag gegen….eine Überprüfung des Sachverhaltes durch die Staatsanwaltschaft bzw. Polizei...“
Werte Frau „Justizangestellte Wolf ohne leserlichen Vornamen“, ich verlange eine Erklärung dafür, warum der Kläger bzw. die geschädigte Person auf diesen Widerspruch des Beklagten Peter K. nicht innerhalb von 14 Tagen geantwortet hat?
Herr Peter K. hat „Strafantrag gestellt, weil er nicht „Peter V.“ heißt.
Herr Peter K. ist verheiratet mit Frau Ute K. (Name geändert). Und seit 24.12.2019 sind beide glückliche Eltern der kleinen Tina K. (Anlage Bild 1) die an heilig Abend geboren wurde.
Schämen Sie sich nicht, gegen diese kleine Familie Mobbing und Bossing und Verfolgung Unschuldiger zu betreiben? Was haben diese Menschen Ihnen getan?
Der Angeklagte „Peter V.“ ist ledig. Das haben Sie Werte Frau „Justizangestellte Wolf ohne Vornamen“ doch offensichtlich alles lesen können, oder?
Deshalb frag ich mich allen Ernstes, warum Sie die „Klageerwiderung und die Strafanzeige“ meines Mandanten, des Herrn Peter K nicht an Ihre Vorgesetzte Direktorin, die Frau Sigrun Lehmann weiter gegeben haben?“
Werte Frau Wolf, das was Sie hier betreiben ist:
1. Urkundenfälschung, denn im Schreiben vom 12. November 2019 an einen Herrn Peter V., welches jedoch an meinen Mandanten Peter K. an einer anderen Anschrift eingegangen ist, fehlt Ihr Vorname.
Es fehlt außerdem die Unterschrift des Vorsitzenden Richters, der die Verhandlung vor dem AG Schönebeck führen soll. Es fehlt seine Unterschrift, denn „gez. Bruns“ ist sicher nicht der vollständige Name des Richters.
§ 315 ZPO Unterschrift der Richter
(1) 1Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. 2Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies unter Angabe des Verhinderungsgrundes von dem Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von dem ältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt.
(2) Ein Urteil, das in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, verkündet wird, ist vor Ablauf von drei Wochen, vom Tage der Verkündung an gerechnet, vollständig abgefasst der Geschäftsstelle zu übermitteln. 2Kann dies ausnahmsweise nicht geschehen, so ist innerhalb dieser Frist das von den Richtern unterschriebene Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe der Geschäftsstelle zu übermitteln. 3In diesem Fall sind Tatbestand und Entscheidungsgründe alsbald nachträglich anzufertigen, von den Richtern besonders zu unterschreiben und der Geschäftsstelle zu übermitteln.
(3) Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat auf dem Urteil den Tag der Verkündung oder der Zustellung nach § 310 Abs. 3 zu vermerken und diesen Vermerk zu unterschreiben. 2Werden die Prozessakten elektronisch geführt, hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle den Vermerk in einem gesonderten Dokument festzuhalten. 3Das Dokument ist mit dem Urteil untrennbar zu verbinden.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/ZPO/315.html
2. Ich sende Ihnen einmal ein Schreiben des AG Haldensleben/Wolmirstedt. Hier finden Sie im Wesentlichen auch die gleichen Mängel mit den fehlenden Unterschriften und unvollständigen Namen. Siehe Anlage A2/1.
Aber hier wird der Beklagte wenigstens unter „Beachten Sie bitte unbedingt auch die nachfolgenden Hinweise“ darüber informiert, dass der Beklagte, im übertragenen Sinne der Herr Peter K. sein soll:
a oder 1.) ...sich selbst verteidigen kann, ohne einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen!
In diesem Fall ist der Kläger wahrscheinlich ein Bediensteter der West-CDU geführten Landesregierung Haseloff/Stahlknecht/Keding. Diese sind Vertreter der Landesregierung und gehören der Exekutive an!
Richter sollen „unabhängig“ sein und sich nicht von Regierung und Parlament beeinflussen lassen. Werte Frau Justizangestellte Wolf, ist das noch nicht bei Ihnen angekommen, dass „Staatsbedienstete“ keine Privatpersonen anklagen dürfen?
Dies wäre ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip im Sinne des Grundgesetzes.
In diesem Falle wäre es Ihre Pflicht dem Angeklagten mitzuteilen, dass nach § 13 FGG Abs. 1 „...eine Vertretung durch Rechtsanwälte aus dem Bundesland Sachsen-Anhalt gegen eine staatliche Behörde des Landes, nicht geboten...“
Dies hätten Sie dem Beklagten Herrn Peter K. mitteilen müssen.
Ich beantrage die Justizangestellte Wolf unter Eid zu befragen, wer Ihr den Auftrag zu der vorliegenden Klage gegen den Herrn Peter K. beim AG Schönebeck eingereicht hat.
Es muss eine juristische, leibliche Person gewesen sein. Deshalb beantrage ich die Vorlage der erweiterten Meldebescheinigung des Klägers in diesem Rechtsstreit.
Hiermit wird bestätigt, dass nach § 13 FGG, Abs. 2 als Geschäftspartner mit meinem Unternehmen, DÜSTI‘s Computer-Shop Oebisfelde verbunden ist. In meiner Tätigkeit als Dienstleister bin ich berechtigt, meine Arbeit und Aufwendungen dem Kläger in Rechnung zu stellen. Mein Stundenlohn in diesem Fall beträgt 150,00 EUR die Stunde.
Außerdem habe ich mich am 30.08.2019 für das Richteramt beim Verwaltungsgericht Magdeburg beworben. Eine Zusage bzw. Absage steht aus. In einem Schreiben vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung vom 11.09.2019 bearbeitet von Herrn Redemann wurde mir bestätigt, dass meine Bewerbung beim Landkreis Haldensleben angekommen ist, und bearbeitet wird.
Beweis: Anlagen R1 und R2
Auch Angehörige und Freunde des Beklagten können durchaus der Familie Ute K., Tina K., Peter K. in rechtlichen Dingen behilflich sein.
Und dies trifft für die Familie Peter K. auch zu. So bin ich zukünftiger Pate der kleinen Tina K. und weil beide keine Großeltern haben, schlossen wir eine Patenschaft mit der Familie Peter K. ab. Ich bin nun der „Ersatz-Großvater“ dieses Kindes.
Und Herr HPeter K. ist als Partner meiner Firma, ein wichtiges Mitglied meiner Firmengemeinschaft. Wer meine Angehörigen, Freunde, Kunden und Partner angreift, der greift meine Firma an. Und als Webmaster und Pressevertreter, freier Redakteur und Blogger , solche Verfahrensfehler auch der Öffentlichkeit mitzuteilen.
Ich werde alles in meiner Macht stehende tun, um dies zu unterbinden. Habe ich mich klar und deutlich ausgedrückt, Werte „Justizangestellte Wolf ohne Vornamen“.
Ich war von 1981 bis 2007 Diplomlehrer für Biologie, Chemie und Informatik, zumeist an POS, EOS der DDR und an Gymnasien der BRD 2.0. Stellen Sie sich vor, ich hätte unter die Abschlusszeugnisse oder Klassenarbeiten geschrieben:
„Die Beurteilung wurde maschinell erstellt. Vorname ist nicht notwendig. Und der Schulleiter muss auch nicht unterschreiben. Da kritzelt die Sekretärin dann gez. Bruns hin.
Schalten Sie endlich Ihr Gehirn ein, dass sag ich Ihnen als Lehrer, als Oberstudienrat im Ruhestand und als CEO einer Firma. Wenn Sie selbst solche einfachen Aufgaben nicht erledigen können, dann suchen Sie sich einen anderen Job!.
Im Auftrag von Herrn Peter K. mahne ich Sie an. Ich werde Strafantrag, Strafanzeige gegen Sie stellen, sollte sich herausstellen dass Sie „Urkundenfälschung“, Unterschlagung von Beweismitteln und Beihilfe zu Straftaten geleistet haben.
Ich beantrage im Auftrag meines Mandanten Herrn Peter K. die Justizangestellte „Wolf“ als Zeugin zu laden. Ich beantrage ferner, dass sie dem Gericht eine „Erweiterte Meldebescheinigung“ zur Bestätigung Ihres vollständigen Namens und Ihrer Privatanschrift dem Gericht vorzuleben hat. Da der Kläger auch selbst mit einer noch unbekannten Person der „Staatsanwaltschaft Magdeburg“ gemeine Sache macht, werde ich mir vorbehalten auf dem Wege der Privatklage gegen Sie und Ihre Helfershelfer vorzugehen. Hier übernimmt Herr Peter K. oder ich oder wir beide die Rolle des „Staatsanwalts“.
Siehe Anlage A3/Blatt 1 und 2.
Ich beantrage die Vernehmung der Justizangestellten „Wolf ohne Vornamen“ als Zeugung, um zu klären, welche leibliche juristische Privatperson den Auftrag zur Klage gegen den Herrn Peter K., dem AG Schönebeck zu Protokoll der Geschäftsstelle gegeben hat.
Und von Ihnen Werte Frau Justizangestellte Wolf beantrage ich im Namen des Beklagten Peter K. die beglaubigte Kopie Ihrer Berufungsurkunde als Beamte vor dem AG Schönebeck. Wären Sie eine richtige Beamte, dann hätten Sie spätestens nach dem Widerspruch meines Partners (Anlage 1) diese „Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Maßnahme“ unverzüglich an Ihre Vorgesetzte Direktorin melden müssen.
Und wenn die nicht reagiert oder verhindert ist, dann gäbe es noch die Möglichkeit sich bei der Frau Ministerin Anne-Marie Keding zu melden und die Bedenken vorzutragen.
Rechtsbeugung, falsche Verdächtigung, Rufmord sind Straftaten und Sie tragen als Beamte für die Rechtmäßigkeit Ihrer Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
Bundesbeamtengesetz: §56
(1) Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat der Beamte unverzüglich bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, so hat sich der Beamte, wenn seine Bedenken gegen ihre Rechtmäßigkeit fortbestehen, an den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Bestätigt dieser die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen, sofern nicht das ihm aufgetragene Verhalten strafbar oder ordnungswidrig und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für ihn erkennbar ist oder das ihm aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt; von der eigenen Verantwortung ist er befreit. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
Als Staatsbediensteter im öffentlichen Dienst des Bundeslandes Sachsen-Anhalt habe ich am 20. August 1990, meinem Geburtstag das Treuebekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes gegeben.
In Punkt 6 meines Treuegelöbnisses wird die „Unabhängigkeit der Gerichte“ festgestellt. Hier heißt es:
„Die Gerichte sind unabhängig. Sie können nicht von Regierungen (Exekutive) und von Parlamenten (Legislative) kontrolliert werden. Die Richter (Judikative) sind nur ihrem Gewissen bei der Rechtsanwendung verpflichtet.
Jeder Bürger hat Anspruch auf einen fairen Prozess.“
Die Kläger in diesem Rechtsstreit sind Beamte des Hauptzollamt Magdeburg und der Staatsanwaltshaft Magdeburg. Hallo, Werte Frau Justizangestellte Wolf, Werte Frau Sigrun Lehmann. Dies sind beides staatliche Behörden (Exekutive). Diese sollen Ihre Bürger beschützen und nicht anklagen!
Kennen Sie nicht das Grundgesetz, Artikel 20 auf das Sie auch Ihren Amtseid abgelegt hatten? Hier heißt es klar und deutlich auch für Sie hier in Sachsen-Anhalt lesbar:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Herr Peter K. und ich Horst-Gerhard Düsterhöft sind deutsche Staatsangehörige mit Abstammung zurück bis vor 1910 und insofern haben wir das Recht uns vor jedem Gericht gegen staatlich Willkür zur Wehr zu setzen.
Dies gilt auch für Sachsen-Anhalt und auch für das Amtsgericht Schönebeck. Schließlich sind wir nicht in der SED Diktatur, sondern in einem Rechtsstaat und einer Demokratie.
Und Werte Frau Wolf und Frau Sigrun Lehmann, als deutsche Staatsangehörige, als Akademiker, Intellektuelle berufen wir uns auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 33, Abs. 1 bis 3:
(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
(3) Der Genuss bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.
Das Rechtsstaatsprinzip, der Grundsatz der Gewaltenteilung und die „Unabhängigkeit der Gerichte“ gestatten es uns unsere rechtlichen Interessen selbst auch ohne Rechtsanwalt vor Gericht zu vertreten.
Ich teile dem Gericht mit, dass wir uns als Privatpersonen bzw. im Namen meiner Firma gegen die haltlosen und ungerechtfertigten Anschuldigungen des Klägers selbst verteidigen werde.
Als „Hobby-Rechtsanwalt“ ist es mir untersagt meine Dienstleistungen, nach ZPO der Rechtsanwälte abzurechnen.
Ich bin jedoch berechtigt für meine Dienstleistungen Rechnungen auszustellen und bin verpflichtet, Steuern (MwSt. 19%) abzuführen. Dies gilt auch für Privatpersonen, Behörden, und andere Firmen, die meine Dienste in Anspruch nehmen wollen.
Auch Staatsbedienstete, wie z.B. Justizangestellte und Richterinnen, Richter, Rechtspfleger können somit Kunden und “Auftraggeber“ meiner Firma sein.
Aus dem vorliegenden Schreiben gegen den Beklagten Peter K. ist nicht ersichtlich, wer der Auftraggeber ist, an den ich meine Rechnungen senden kann.
Vom Amtsgericht Schönebeck werden mir zwei Namen angegeben, die als Auftraggeber (Kunden) in Frage kommen würden:
a) „Justizangestellte Wolf (ohne Vorname)“ mit Unterschrift und
b) Herr “gez. Bruns (ohne Vornamen), Richter am Amtsgericht“. In diesem Fall fehlt jedoch die Unterschrift des Richters.
Werte Frau Wolf, ich bitte um Mitteilung, wer nun der Auftraggeber dieser Dienstleistung ist? In meiner Firma ist es üblich, dass Kunden, die meine Dienste in Anspruch nehmen, mir ein amtliches Dokument vorlegen aus dem der vollständige Name und die Privatanschrift des Auftraggebers ersichtlich ist.
Dies kann der Bundespersonalausweis, der Reisepass, der gelbe Staatsangehörigkeitsausweis oder meinetwegen auch eine „Erweiterte Meldebescheinigung“ (Siehe Anlage A4) für meine Person.
Nach Aufnahme der persönlichen Daten erhält der Kunde eine neue Kundennummer. Und dann ist es möglich, meine Dienste in Anspruch zu nehmen. Dies trifft dann jedoch nicht nur für Aufträge zu, bei denen ich im IT-Bereich, Reparatur, Kundenbesuche, Webhosting, Online-Shop usw. tätig bin, sondern auch für „Mahnbescheide“, gerichtliche Mahnverfahren gegen säumige Kunden, die Ihre Rechnungen nicht bezahlen wollen.
Und auch diesbezüglich hatte meine Firma bereits in der Vergangenheit z.B. beim Amtsgericht Haldensleben Schuldner, die sich bis heute weigern, mir Ihre Privatanschriften mitzuteilen, damit ich endlich das gerichtliche Mahnverfahren bzw. den Vollstreckungsantrag gegen diese Schuldner einklagen kann.
Also bitte, senden Sie mir die geforderten Unterlagen zu. Dies betrifft ebenfalls den Kläger, den Staatsanwalt, der die Klage beim AG Schönebeck eingereicht hat und natürlich auch die vom Kläger benannten „Zeugen“. Wobei ich jedoch feststellen muss, dass dies alles Angestellte des „Hauptzollamts Magdeburg“ sind.
Und siehe da, da taucht doch auch der Name „Deutschen“ auf. Das ist die Chefin des Hauptzollamt Magdeburg. Sie kam aus dem Westen der Republik, ist Mitglied der CDU und wurde am 23.05.2016 in Ihr Amt eingeführt.
Ihr vollständiger Name ist übrigens Dorothee Deutschen. Und genau am 23.05.2016 veranlasste sie die illegale Pfändung des Girokontos meiner Ehefrau Viola Düsterhöft und gleichzeitig die Sperre des Geschäftskontos meines Unternehmens. Beide Konten bei der Postbank.
Die Gründe waren genau so idiotisch wie auch in diesem Fall. Da behauptete doch diese Person, meine Firma hätte 17.000,00 EUR Schulden aus dem Jahre 2009 bei der DAK Krankenkasse.
Völliger Unsinn, denn als selbstständiger Unternehmer war ich stets freiwillig gesetzlich bzw. Privat krankenversichert. Und 2009 war ich in der Gründerphase meines Unternehmens. Meine Steuererklärung weist einen Jahresgewinn von 2.500,00 EUR aus.
Und mein Schufa Score war zu dem Zeitpunkt bei 99% und der Bürgel Index meiner Firma war mit 2,1 auch tadellos.
Ja und als am 23.08.2016 die illegale Kontenpfändung durch die Frau Jeanette Sturm (Ist ebenfalls als Zeugin benannt) aufgehoben wurde, da klaute diese Frau Dorothee Deutschen meiner Ehefrau doch glatt 2.000,00 EUR von Ihrem Konto.
Und dafür gab es einen gerichtlichen Mahnbescheid und Vollstreckungsantrag gegen diese Person.
Und nun präsentiere ich Ihnen eine Liste dieser Bande vom Hauptzollamt Magdeburg, mit Ihrer Anführerin, Frau Dorothee Deutschen, die gegen meinen Mandanten Herrn Peter K. als Zeugin aussagen soll. Und warum? Er soll einen Beamten beleidigt haben.
Dann frag ich mich ernsthaft, vor welchem Gericht sollte ich diese Frau Dorothee Deutschen und anklagen? Die haben mittlerweile Schulden bei meiner Ehefrau und bei meiner Firma von fast 30.000,00 EUR. Und dann kommt dazu die gestohlenen Sach- und Geldwerte nach dem Überfall am 11.09.2018 auf das Rentnerehepaar Viola und Horst-Gerhard Düsterhöft mit Enkel Jonas.
Ein Typ mit Namen Jens Beckhausen vom Hauptzollamt Magdeburg überfiel uns und als „richterliche Legitimation“ legte uns der Typ genau solch ein Schreiben vor, das die Justizangestellte Wolf erhalten hatte.
Beweise:
Anlagen DD0 bis DD6 und auch ich wurde vom „Hauptzollamt Magdeburg“ vor dem Landgericht Magdeburg von einem Typen Jens Jeckhausen angeklagt, den ich überhaupt nicht kannte.
Die gleiche Masche, wie bei meinem Mandanten Peter K., ich sollte diesen Typen auf meinen Webseiten als „Angehöriger einer Gang“, Affen, Arsch mit Ohren, oder geistig umnachteten Schreibtischtäter, Gehirn einer Erbse usw. bezeichnet haben.
Nicht ein Beweis! Keine Strafanzeige bei der Polizei. Keine Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen, Streitwert willkürlich durch gleich 5 Rechtsanwälte der Kanzlei Jürges, Stiller, Knop, aus Bitterfeld auf 200.000,00 EUR festgelegt.
Völliger Unsinn. Auch hier nicht ein Beweis. Als Webmaster trage ich eine große Verantwortung für die Wahrheit auf meinen Webseiten.
Und wenn die Typen vom Hauptzollamt Magdeburg lesen könnten, dann sollten sie den Haftungsausschluss durchlesen.
In seiner perversen Liste der gestohlenen Sachen stand nur der Nachname dieses Verbrechers. Und der hieß „Beckhausen“. Ebenfalls Anschrift „Hauptzollamt Magdeburg.“
Werte Frau Direktorin Siegrun Lehmann, hier haben Sie den eindeutigen Beweis dafür, dass selbst die Chefin des Hauptzollamt Magdeburg, und diverse Angestellte dieser Behörde bandenmäßigen Machtmissbrauch gegen unschuldige Bürger ausführen.
Sie haben sich schwerer Straftaten schuldig gemacht. Ich verlange unbedingt die Einberufung einer Untersuchung der Vorgänge gegen die Familie Ute K. & Peter K. und gegen die Familie Viola & Horst-Gerhard Düsterhöft.
Anbei finden Sie eine Sammlung von Beweismitteln und Dokumenten (Siehe Anlagen-Mappe, Deutschen, Beckhausen, Greie, Storm) , die belegen, dass sich im Hauptzollamt Magdeburg, politisch motivierte kriminelle Strukturen entwickelt haben, die gegen Intellektuelle vorgehen sollen, die unser Rechtssystem und Ihre Vertreter kritisieren.
Und siehe da, es sind allesamt West-CDU Funktionäre, die den gesamten Staatsapparat des Landes Sachen-Anhalt übernommen haben!
In sämtlichen Fällen, übergehen diese Kriminellen der Rechtsweg, indem sie sofort ein Gericht (Amtsgericht, Landgericht) anrufen.
Und korrupte Richter ohne Hirn und Verstand, wie Jörg Engelhart, Richter Robert Mersch, Richter Heimo-Andre Petersen in meinen Fällen; und der Richter Eyke Bruns im Fall von Peter K. werden eingesetzt um den Prozess zu führen.
Stellt sich berechtigt die Frage: „Wie sind diese Richter an Ihre Posten gekommen? Oder anders: „Wer hat die benannten Richter auf diese Posten befördert?“
Ich hab schon eine Vermutung, es war der jetzige Innenminister Holger Stahlknecht, ein Typ der hier nach Sachsen-Anhalt kam um uns Ostdeutschen Menschen zu erklären, wie „Diktatur des Kapitalismus“ zu funktionieren hat. Der Holger Stahlknecht ist ja der oberste Dienstherr des Hauptzollamt Magdeburg und der Staatsanwaltschaft Magdeburg.
Ich stelle den Antrag den Herrn Holger Stahlknecht als Zeugen zu der Hauptverhandlung einzuladen.
Ich stelle den Antrag, dass Herr Holger Stahlknecht bei Strafe der Zahlung von 200.000,00 EUR an den Beklagten und seinen Rechtsvertreter Horst-Gerhard Düsterhöft Beweise vorlegen soll, dass meine Firma, DÜSTI‘s Computer-Shop im Jahre 2009 Schulden in Höhe von 17.000,00 EUR bei der DAK Krankenkasse hatte.
Ich stelle weiterhin den Antrag, dass Herr Holger Stahlknecht bei Strafe von
200.000,00 EUR dem Gericht Beweise vorzulegen hat, dass Herr Peter K. und Herr Horst-Gerhard Düsterhöft einen Beamte des Hauptzollamt Magdeburg in der Öffentlichkeit und im Beisein von unbefangenen, unabhängigen Zeugen beleidigt zu haben.
Sollte der Herr Holger Stahlknecht diese Beweise nicht vorlegen können, beantrage ich im Namen des beklagten, die Vollstreckung des beantragten Gesamtbetrages.
Mein Mandant der Peter K. hieß früher Peter V.. Er hat 2006 gegen den den Kinder-Porno Richter Andreas N. vor dem Landgericht Magdeburg ausgesagt.
Siehe: Anlagen X1 bis X3
In meinem Fall war es der Jugendrichter Heimo-Andre Petersen der Rufmord gegen mich als Lehrer beging, indem er mich 2006 ohne einen einzigen Beweis anklagte vier Kinder an einer
staatlichen Schule über zwei Monate körperlich misshandelt zu haben. Der Staatsanwalt von damals hieß „Fröhlich“.
Ich beantrage die Ladung des Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten und des Staatsanwalt „Fröhlich“ der damals die Klage gegen mich eingereicht hat.
Ich beantrage die Befragung der Zeugen, unter Eid, welcher Staatsanwalt in sämtlichen benannten Fällen die Verantwortung trug.
Bei mir 2005 hieß der Typ Staatsanwalt „Fröhlich“. Die Klageschrift von damals finden Sie unter Anlage Y1.
Damals, wie heute in beiden Fällen wird stets die „Staatsanwaltschaft Magdeburg“ vorgeschoben, aber kein Name eines Staatsanwalts wird genannt.
Und dann werden Unschuldige (Peter K., Horst-Gerhard Düsterhöft) genötigt vor dem Amtsgericht Haldensleben oder vor dem Amtsgericht Schönebeck
zu erscheinen. Und das Verrückte, die Vorsitzenden Richter, die mit der Prozessführung betraut sind klagen Personen an, deren Namen gar nicht mit dem Beschuldigten bzw. Beklagten
übereinstimmen?
Beweis:
1. Bei mir war es 2005 der Staatsanwalt „Fröhlich“ ohne Vorname, der in seiner Anklage einen „Horst-Gerhardt Düsterhoff“ anklagte. Ein Jugendrichter Heimo-Andre Petersen (Amtsgericht Haldensleben) hat nun ein halbes Jahr Zeit, zu überlegen, ob der nun den Beklagten anklagen sollte oder nicht?
Und nochmals, Herr Richter Heimo-Andre Petersen: „Ich hieß damals „Horst-Gerhard Düsterhöft“ und heiße heute auch noch so.
Und bestellen Sie Ihrem anderen Idioten mit Namen Richter Robert Mersch, der diesen Auftrag zum bewaffneten Raubüberfall auf meine Familie am 11.09.2018 ausstellte, ich heiße auch nicht „Gerhard Düsterhöft“
2. Und auch an den Richter Eyke Bruns vom Amtsgericht Schönebeck der Hinweis, der von Ihnen zu Unrecht Angeklagte Peter K. heißt auch nicht Peter V..
Können Sie als Akademiker nicht lesen? Ich frag mich ernsthaft, wo sind Sie zur Schule gegangen? Haben Sie überhaupt einen Schulabschluss?
Werte Frau Direktorin Siegrun Lehmann, ich beantrage die Vorlage der Erweiterten Meldebescheinigung und die beglaubigten Kopien der Berufungsurkunden der Richter Eyke Bruns,
sowie der Richter Heimo-Andre Petersen, Robert Mersch.
Ich stelle Strafantrag, Strafanzeige gegen benannte Richter wegen Rufmord und Rechtsbeugung in drei Fällen betrieben wegen niederer Beweggründe oder Rache gegen die zu Unrecht
beschuldigten Peter K. und Horst-Gerhard Düsterhöft.
Wir fordern vom Land Sachsen-Anhalt eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 1 Million Euro. Ich bitte das Gericht, um Entschuldigung, für meine emotionalen Wortäußerungen.
Bei dem, was man uns seit 2006 bis heute angetan hat, können die benannten Täter froh sein, dass Peter K. und Horst-Gerhard Düsterhöft sich so lange beherrschen konnten.
Ich stelle den Antrag, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz, die geschilderten Vorfälle untersucht und die Beschuldigten vor ein ordentliches Gericht bringt.
Gegen den Herrn Holger Stahlknecht wurde bereits am 01.12.2019 Strafanzeige beim Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt gestellt.
Eine Antwort steht bis heute aus!
Beweismittel: Anlage ST1
Gegen den Kriminalrat Herrn Sven Miehle wurde beim LKA Magdeburg am 02.01.2020 Strafanzeige gestellt. Eine Antwort steht bis heute aus!
Beweismittel: Anlage ST2
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Ich hatte damals im November 2016 davon abgesehen, die Frau Dorothee Deutschen vor dem Landgericht Magdeburg anzuklagen. Denn die Frau Dorothee Deutschen ist Angestellte des
Landes Sachsen-Anhalt.
Welches Gericht in Sachsen-Anhalt würde mir als Kläger eine Chance einräumen, den Prozess zu gewinnen, wenn die Richter selbst von der Exekutive in diesem Fall von den
Innenministern der Länder berufen werden.
In diesem Rechtsstreit ist die Sachlage umgekehrt. Hier ist der Staatsbedienstete (Exekutive) des Innenministers Holger Stahlknecht der Kläger. Der Angeklagte Peter K. ist eine Zivilperson. Auch dieser Richter, Herr Eike Bruns, wurde von der Exekutive in sein Amt befördert. Zu Dank wird er sich stets in der Urteilsfindung für seinen Arbeitgeber (Exekutive) entscheiden.
Die beklagte Zivil-Person erhält auch hier keine fairen Prozess. Deshalb lehne ich im Namen von Herrn Peter K. sämtliche Richter aus Sachse-Anhalt wegen Befangenheit ab. Für einen Gerichtsprozess verlangen wir drei Richter aus anderen Bundesländern und einen Richter, vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Dies wird beantragt. Das Rechtsstaatsprinzip verbietet es mir eine Staatsbedienstete bzw. eine Behörde vor einem Zivilgericht anzuklagen. Zuständig für solch einen Gerichtsprozess wäre wohl das „Verwaltungsgericht“ in Magdeburg.
Werte Frau Sigrun Lehmann klären Sie mich mal diesbezüglich auf! Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine einfache allgemeine Frage zur „Zuständigkeit des Gerichts“.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 101
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 103
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.
Ganz ehrlich, welcher Rechtsanwalt würde uns in dem Prozess gegen einen leitenden Beamten vertreten? Und welcher Richter im Amtsbezirk Magdeburg wäre nicht befangen? Keiner.
Sie kennen den Spruch: „Eine Krähe hackt der Anderen Krähe nicht die Augen aus“ .
Und wie unsinnig wäre das, bei dieser Verhandlung gegen Peter K. als Zeugen Angestellte des HZA Magdeburg zu laden? Eine Zeugin die geladen wurde, heißt Frau Kathleen Greie.
Sie arbeit im Hauptzollamt Magdeburg, jedoch an der Außenstelle in Halle-Saale. Sie drohte mir seit Februar 2016 sich so genannte gerichtliche Bescheide beim Amtsgericht
Haldensleben einzuholen.
Völliger Blödsinn. Es gibt vollstreckbare Titel gegen Schuldner. Und das Amtsgericht kann maximal eine Schuld von 5.000,00 EUR einholen.
Sie erhielt im Juni 2016 von mir eine Strafanzeige beim LKA Magdeburg und war hinterher "geheilt". Als Zeugin ist sie unglaubwürdig. Wir lehnen sie wegen Befangenheit ab.
Und dann kann ich Ihnen auch mitteilen, dass mir der Generalstaatsanwalt aus Naumburg auch schriftlich mitgeteilt hatte, dass ich Beamte nur auf dem Wege der Privatklage anklagen kann.
Und umgekehrt ist es genau so. Wenn ein „Mitarbeiter des Hauptzollamt“ meint der Herr Peter K. hätte Sie oder Ihn in der Dienststelle des HZA Magdeburg beleidigt, dann sei zunächst festzustellen, wo, in welchem Zusammenhang und wie diese Beleidigung stattgefunden hat.
Ich beantrage im Namen von Herrn Peter K. uns mitzuteilen, wer der Geschädigte ist. Wann und wo hat die Beleidigung stattgefunden? In der ersten Klageschrift wird ein Peter V. benannt.
Der Kläger ist in der Pflicht Beweise vorzulegen, die seine Behauptung belegen. Hat der Kläger den Vorfall bei der Polizei, beim LKA Magdeburg oder sonst wo zur Anzeige gebracht?
Welche Polizeistation bzw. Behörde hat die Anzeige aufgenommen? Wer war der Polizei-Beamte, bei dem die Strafanzeige zu Protokoll gegeben wurde?
Warum wurde die Anzeige erst 7 Monate später eingereicht? Was hat die Staatsanwaltschaft mit der Sache zu tun? Der Staat ist doch nicht geschädigt, sondern angeblich ein Bediensteter des Hauptzollamt Magdeburg. Das kann jedoch auch der Hausmeister sein!
Ich beantrage im Namen von Peter K. die Vorlage der Erweiterten Meldebescheinigung des Geschädigten in diesem Rechtsstreit. Falls dies nicht möglich ist, erstatte ich Strafanzeige wegen Verleumdung und falsche Verdächtigung und beantrage ein Versäumnisurteil gegen den Kläger zu erlassen.
Und wie bescheuert ist das denn, wenn als Grund der Strafanzeige solche harmlosen Wortäußerungen ausgetauscht wurden, die gar nicht bewiesen werden können?
Ich beantrage an den Kläger Beweise dem Gericht vorzulegen, die diese Beschuldigungen rechtfertigen.
Herr Peter K. beruft sich auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5 „Recht auf freie Meinungsäußerung“. Es gibt in diesem Rechtsstreit keinen einzigen Grund dafür meinen Mandanten anzuklagen und zu nötigen, vor Gericht zu erscheinen.
b oder 2.) Verteidigung; Versäumnisurteil.
In seinem Widerspruch Anlage A1 hat Herr Peter K am 20.11.2019 dem Gericht mitgeteilt, dass er sich gegen die Klage verteidigen will selbst. Die klagende Partei hat nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen auf den Widerspruch des Peter K. geantwortet.
Ich beantrage im Namen von Peter K. eine Versäumnisurteil gegen den Kläger, fiktive Person aus dem Hauptzollamt Magdeburg zu erlassen.
c oder 3.) Klageerwiderung,
Durch Versäumnis der Zustellung eines Widerspruch des Klägers konnte der beklagte Peter K. auch keine eigenen Zeugen für seine Unschuld und sonstige Beweise dem Gericht mitteilen.
Der Beklagte, Herr Peter K. bat mich deshalb mit Ihm gemeinsam den Rechtsanwalt Heinz-Peter Günther, Gerhard-Hauptmann Str. 03 in 3908 Magdeburg aufzusuchen und Ihm das Mandat zu erteilen, seine rechtlichen Interessen in diesem Rechtsstreit zu übernehmen.
Bereits als ich im Beisein seiner Ehefrau Ute K. die Kanzlei betrat, bot sich ein Bild des Grauens. Eine Wolke von Tabakrauch kam uns entgegen. Frau Ute K. hoch schwanger stand kurz vor der Niederkunft und auch ich kritisierte diesen Zustand als Nichtraucher.
Links und rechts im Büro der Kanzlei standen zwei alte schäbige Ledersofas. In der Mitte dazwischen lag ein Stapel Akten ungeordnet einen Meter hoch. Ich hatte drei Aktenordner mit Beweisen gegen das Hauptzollamt Magdeburg mit gerichtlichen Mahnbescheiden gegen die Frau Dorothee Deutschen und den Jens Beckhausen mit dabei.
Diese beiden Staatsbediensteten haben Schulden bei meiner Ehefrau, meinen Enkelkindern, den Kunden und meiner Firma von fast 30.000,00 EUR! Kein Witz. Auf Verlangen des Gerichts werde ich die Beweise vorlegen. Besuchen Sie auch meine Webseiten https://düsti.de, https://oebisfelde-news.com und https://duesti.eu geben Sie in das Suchfeld die Namen Deutschen oder Beckhausen ein oder schauen Sie in die Blogs.
Dann werden Sie Beweise finden, wie hier Beamte dieser Behörde seit 2016 unschuldige Bürger belästigen, bedrohen, überfallen, ausrauben und das ohne Vollstreckungstitel und ohne richterliche Urteile.
Es wird beantragt die Inhalte der genannten Webseiten als Beweise der Schuld des Klägers bei der Beweisaufnahme zu berücksichtigen.
Obwohl das Ehepaar Ute K. und Peter K. darum bat, mit mir als Zeugen und als unabhängiger Rechtsvertreter bei dem Gespräch mit dem RA Heinz-Peter Günther dabei zu sein, verweigerte uns dieser Typ dieses Anliegen.
So musste ich mit Frau Ute K. in der vequalmten Bude sitzen und 30 Minuten warten. Nach 30 Minuten kam Peter K. zurück und teilte uns mit, dass der RA Heinz-Peter Günther Ihn genötigt hatte eine Anzahlung von 595,00 EUR zu hinterlegen, bevor er überhaupt das Mandat annimmt.
So, und nun komme ich ins Spiel. Ich habe aus meinem Betriebsvermögen diese Anzahlung an der Rechtsanwalt Heinz-Peter Günther geleistet. Ich habe somit das Mandat bezahlt und verlange natürlich auch, dass der Rechtsanwalt Heinz-Peter Günther dann seine Arbeit macht.
Seine Angestellte gab mir zunächst nur eine Quittung (Anlage A5) ohne Mehrwertsteuer. Ich verlangte jedoch eine ordentliche Rechnung von Ihm, die er mir nicht zukommen ließ.
Auch wies ich darauf hin, dass ich auch die Fahrkosten von Oebisfelde nach Magdeburg als Dienstreise bezahlt haben möchte. Die Rechnung Nr. 020/2019 vom 14.12.2019 wurde bis heute nicht beglichen.
Bereits beim Verlassen der Anwaltskanzlei des Herrn Heinz-Peter Günther wies ich meinen Mandanten darauf hin, er solle mich umgehend informieren, sobald die Klageerwiderung des Klägers (Hauptzollamt Magdeburg-> Frau Dorothee Deutschen / Staatsanwaltschaft Magdeburg -> Oberstaatsanwalt Jörg Wilkmann) eingetroffen ist. Dann kamen die Feiertage und der Jahreswechsel 2019/2020).
Am 24.12.2019 erhielt ich die Freudige Mitteilung von Peter K., dass seine Ehefrau entbunden hatte. Tina K. wurde geboren. Über die Feiertage und zum Jahreswechsel 2019/2020 blieb ich mit meinem Mandanten Peter K. in Kontakt.
Der Rechtsanwalt Heinz-Peter Günther hatte sich immer noch nicht gemeldet. Herr Peter K. erhielt aber auch keine Abschrift irgend einer Mitteilung des Klägers bzw. des Rechtsanwalts Heinz-Peter Günther.
Der Termin der Verhandlung am 22.01.2020 rückte immer näher. Der RA Heinz-Peter Günther antwortete immer noch nicht. Er hatte auch noch kein Gespräch mit seinem Mandanten geführt und Ihn auf den bevorstehenden Gerichtsprozess vorzubereiten.
Ich drängte meinen Bekannten Herrn Peter K., drei Tage vor der Verhandlung Druck zu machen und nochmals dem RA Heinz-Peter Günther unmissverständlich mitzuteilen dass dieser endlich klärt, wer der eigentliche Kläger ist. Ich wies auch darauf hin, dass das Hauptzollamt Magdeburg und die Staatsanwaltschaft Magdeburg keine Privatperson vor dem AG Schönebeck anklagen dürfen.
Ich gab meinem Mandanten zu verstehen auch den Richter Eyke Bruns wegen Befangenheit abzulehnen. Dieser Richter war bereits 2006 in einem Rechtsstreit gegen einen Herrn Peter V. verwickelt. Damals war der Peter V. ein Zeuge, der gegen den Jugendrichter Andreas N. vor dem Landgericht Magdeburg aussagte.
Der Andreas N., Jugendrichter aus Quedlinburg hatte sich des Handels von Kinderpornografischen Abbildungen und Videos schuldig gemacht und wurde vom IT-Fachmann Peter V. enttarnt. Und der jetzige Vorsitzende Richter Eyke Bruns war damals ein Richter-Kollege des Andreas N..
Es gibt also hier unbedingt Notwendigkeit der Klärung, ob nun Peter V oder Peter K. der Beklagte in diesem Rechtsstreit ist. So wie mir Herr Peter K. mitteilte, gibt es noch einen weiteren Peter V. der auch in Frage käme.
Diese Informationen gaben wird kurz vor dem Gerichtsprozess am 22.01.2020 dem RA Heinz-Peter Günther . Am Abend des 21.01.2020, einen Tag vor der Verhandlung erhielt ich von meinem befreundeten Bekannten Peter K. die Mitteilung, dass sein RA Heinz-Peter Günther plötzlich keinen Bock hatte in dieser Angelegenheit den Herrn Peter K. bei der Verhandlung zu vertreten.
Ohne Angabe von Gründen legte er das Mandat nieder und beging so Parteiverrat. Bei einem Telefonat mit der Angestellten des RA Heinz-Peter Günther war mein Peter K. unfreiwillig Zeuge eines Telefonates der RA Heinz-Peter Günther mit dem Richter Eyke Bruns Sie führten ein Gespräch in "kumpelhaftem Ton" (Das Gespräch ist aufgezeichnet). Bereits kurze Zeit später legte der RA Heinz-Peter Günther das Mandat nieder. Die Verhandlung wurde ausgesetzt und auf den 04 März 2020 verschoben.
Kurze Zeig später teilte er per Whats App dem Peter K. mit, dass RA Heinz-Peter Günther das Mandat niederlegt. Irgendwie hatte es der Heinz-Peter Günther auch geschafft mit dem Richter Eyke Bruns zu vereinbaren den Gerichtstermin vom 22.01.2020 auf den 12.02.2020 und dann auf den 04. März 2020 zu verlegen.
Auf Bitten meines befreundeten Kunden, Herrn Peter K. übertrug er mir nun das Mandat, seine rechtlichen Interessen weiter zu vertreten. Ich beantragte im Namen meines Mandanten, Peter K. die Whats-App Mitteilungen als Beweise des "Parteiverrat" des RA Heinz-Peter Günther dem Amtsgericht Schönebeck vorzulegen.
Ich beantragte weiterhin den RA Heinz-Peter Günther als Zeugen zur Verhandlung am 04. März 2020 zu laden und dem Richter Eike Bruns mit der Whats App mitteilung Gericht zu erklären, warum er Parteiverrat betrieben hat.
Ich beantrage die Rückerstattung des gezahlten Vorschusses zuzüglich meiner Kosten und Auslagen aus der Rechnung 020/2019 vom 14.12.2019. Zahlungsziel ist der 10.02.2020.
Im Falle des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen wird bereits beantragt, einbehält
Anerkenntnis- bzw. Versäumnisurteil gegen
den Herrn Heinz-Peter Günther zu erlassen.
Noch am 21.01.2020 verfasste mein Mandant Herr Peter K. eine Beschwerde gegen den Rechtsanwalt Heinz-Peter Günther wegen Parteiverrat § 356 StGB. Dieses Schreiben wurde der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt per Einschreiben mit Rückschein zugesandt.
Es wird beantragt, dieses Schreiben des Peter K. (Anlage A6) bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen. In Anbetracht dieses außergewöhnlichen Vorfalls und einer Reihe von Ungereimtheiten, ja sogar Versäumnissen und Desinformationen und sogar Straftaten, die der Rechtsbeugung bzw. Verfolgung Unschuldiger nahe kommen, ist es dem Herrn Peter K. und auch mir, als Hobby-Rechtsvertreter, nicht möglich,einen fairen Rechtsstreit zu führen.
Im Namen des Beklagten Peter K. rügen wir das Gericht, die Zulässigkeit der Klage betreffend. Im Namen des Beklagten berufe ich mich auf Artikel 6 „Unschuldsvermutung“ der EU-Menschenrechtskonvention und auf Artikel 1, 20, 101, 103 des Grundgesetzes.
Herr Peter K. ist unschuldig. Die gegen Ihn erbrachten Anschuldigungen entbehren jeder Grundlage. Es gibt weder einen Kläger, noch glaubwürdige Zeugen. Selbst der Vorsitzende Richter für die Verhandlung am 12.02.2020 wurde dem Beklagten nicht mitgeteilt.
Es hat offensichtlich den Anschein, dass dieser Gerichtsprozess gegen Herrn Peter K. politisch motiviert ist bzw. auf Rachegelüsten eines Richters Eyke Bruns beruht, der es nicht verkraftet hatte, das dieser unter einem früheren Namen Peter V. gegen seinen Richterkollegen Andreas Nowinski 2006 ausgesagt hatte.
Es wird beantragt wegen gravierender Verfahrensfehler die Klage abzuweisen. Die Kosten des gesamten Rechtsstreits sind dem Kläger, somit der Staatskasse anzulasten.
Es wird beantragt, dem Beklagten eine Schadenersatz in Höhe von 10.000,00 EUR zu zahlen. Es ist im Ermessen des Gerichts, diese Zahlung dem Rechtsanwalt Heinz-Peter Günther aufzuerlegen, der Parteiverrat begangen und seinen Mandanten im Stich gelassen hat.
Für meine Klageerwiderung benötigte ich 8 Stunden Arbeitszeit. Dies sind bei einem Stundenlohn von 150,00 EUR zusammen 1.200,00 EUR Arbeitslohn für meine Dienste.
Dazu kommen Portokosten in Höhe von 10,00 EUR sowie diverse Kopien, mit Betriebskosten zusammen 50,00 EUR.
Gesamt: 1260,00 EUR inkl. 19% MwSt. Zahlungsziel und Empfängerkonto werden nach der Urteilsfindung dem Gericht mitgeteilt.
Betriebsnummer und Ust.-ID finden Sie oben im Briefkopf.
Es wird beantragt den Gesamtbetrag der Rechnung meiner Firma der Justizangestellten Frau Wolf aufzuerlegen. Im Gegenzug verzichte ich auf Privatklage und Strafanzeige gegen sie wegen „Urkundenfälschung“.
Weitere Beweismittel, der Unglaubwürdigkeit der vom Kläger benannten Zeugen wurden beigefügt.
Auf Grund der hohen physischen und psychischen Belastung in Folge dieser Mobbing und Bossing Ereignisse und auf Grund eines weiteren Leidens musste sich Herr Peter K. in ärztliche Behandlung begeben. Er hat mich beauftragt, seine rechtlichen Interessen in dieser Angelegenheit zu übernehmen.
Aus diesem Grund bitte ich das Gericht, mir in dieser Angelegenheit die Antwortschreiben des Gerichts an meine Firmenanschrift zukommen zu lassen.
Senden Sie mir bitte sämtliche Schreiben per Einschreiben mit Rückschein zu. Ich werde sie an Herrn Peter K. zeitnah weiter leiten. Ich garantiere für den Schutz der persönlichen Daten meiner Kunden, denn als Lehrer und IT-Dienstleister bin ich „Geheimnisträger“ und verpflichtet persönliche Daten nicht an dritte Personen weiter zu geben.
Für den Fall des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen wird beantragt eine,
„Versäumnisurteil“ bzw. eine Gegenklage (Privatklage)
gegen den Kläger zu erlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst-Gerhard Düsterhöft