Sehr geehrte Damen und Herrn,
im Auftrag und im Namen der Familie Ute K und Peter H. (Namen geändert, sowie der Familie Viola und Horst-Gerhard Düsterhöft stelle ich Strafantrag/Strafanzeige gegen Frau Uta Wilkmann und gegen Herrn Jörg Wilkmann, leitender Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Magbeburg. 2009 durch seine Ehefrau Uta Wilkmann in dieses Amt befördert.
Wegen Verstößen gegen das Rechtsstaatsprinzip, Verstößen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, wegen Verletzung der Grundrechte und der Menschenrechte. Das Prinzip der Gewaltenteilung wurde missachtet. Die Unabhängigkeit der Gerichte ist nicht gewahrt wenn der Richter Eike Bruns sich von Staat (Exekutive) und Parlament (Legislative) beeinflussen lässt.


Es besteht der dringende Verdacht, das Vettern- und Cousinenwirtschaft, Ämterpatronage, Amtsmissbrauch, Schiebung und Korruption den gesamten Verwaltungsapparat des Landes Sachsen-Anhalt übernommen haben.
Verstoß gegen GG Artikel 20.
Ich reiche Privatklage § 374-394 StPO, § 157 StPO gegen benannte Personen wegen Rechtsbeugung § 339 StGB, Missbrauch der Amtsgewalt § 302 StGB, Verleumdung , Unterschlagung von Beweismitteln und Klageschriften gegen:
1. Richterin Miriam Soehring,
2. Andreas Storm DAK Krankenkasse,
3. Jens Beckhausen, HZA Magdeburg und gegen
4. Jörg Krampe ein.
2. Andreas Storm DAK Krankenkasse,
3. Jens Beckhausen, HZA Magdeburg und gegen
4. Jörg Krampe ein.
Ich reiche Strafanzeige/Strafantrag gegen Herrn Staatsanwalt "Fröhlich" und Richter Heimo-Andre Petersen ein. Beide Personen beschuldigten mich im Juni 2006 vor dem Amtsgericht Haldensleben, ich hätte ein Jahr zuvor 4 Kinder einer 6. Klasse an der Sekundarschule in Walbeck körperlich misshandelt.
Obwohl der Name des Beklagten nicht mit der in der Erweiterten Meldebescheinigung des deutschen Staatsangehörigen Horst-Gerhard Düsterhöft übereinstimmte, nötigte mich der Richter Heimo-Andre Petersen, eine Strafe von 1.500,00 EUR dem Gericht zu zahlen um mich von einer nicht bewiesenen Schuld frei zu kaufen.
Vor anwesenden Zeugen, Pressevertretern des MDR, der Bild, der Volksstimme, des Rechtsanwalt Thomas Köhler gab mir der Richter Heimo-Andre Petersen das Versprechen, dass die Zahlung des Geldes keine arbeits-rechtlichen Konsequenzen für meine berufliche Tätigkeit als Diplomlehrer nach sich ziehen würde.
Trotzdem erhielt ich zu Ostern 2007 die Kündigung, obwohl in der Klageschrift des Staatsanwalt "Fröhlich" ein falscher Name "Horst-Gerhardt Düsterhoff" stand.
Dadurch war ich gezwungen meine berufliche Tätigkeit als Lehrer aufzugeben. Ich klage an, das Land Sachsen-Anhalt wegen "Rufmord" in Verbindung mit einem hohen finanziellen und wirtschaftlichen Schaden.
Meinen Schuldienst als Beamter begann ich am 1. September 1981. Ich bin Deutscher mit Nachweis meiner preußischen Abstammung zurück bis in das Jahr 1910.
Das Einstiegsgehalt eines Diplomlehrers beträgt 3.000,00 EUR Brutto und steigert sich im Jahr um 100,00 EUR. dann müsste ich ab September 1991 4.200,00 EUR Brutto und ab 2001 bis 5.400,00 EUR monatliches Gehalt als Oberstudienrat bis zu meinem Ausscheinen am 30.08.2009 erhalten.
Ich fordere eine Schadenersatzzahlung unter Beachtung meiner geleisteten Dienstjahre im Schuldienst des Landes Sachsen-Anhalt von 1981 bis 2008.
Im Namen meines Mandanten Herrn Peter K. vormals Peter V, stelle ich Strafanzeige Strafantrag gegen Richter Eike Bruns. Dieser hat 2006 in voller Absicht Rufmord gegen meinen Mandanten Peter K. geb. Peter V. betrieben, und Ihm dadurch einen hohen wirtschaftlichen und finanziellen Schaden verursacht.
Mein Mandant, selbst Beamter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.000,00 EUR verlor seine Arbeitsstelle im Gefechtszentrum Letzlingen, 2006. Die Schadenersatzforderungen gegen das Land Sachsen-Anhalt berechnen sich ab Kündigung 2006 bis zu heutigen Tage.
Ich stelle Strafantrag, Strafanzeige, Privatklage gegen Richter Eike Bruns, wegen Nötigung, Rechtsbeugung, Missbrauch der Amtsgewalt §302 StGB, Verstößen gegen das Rechtsstaatsprinzip und die Unabhängigkeit der Gerichte.
Außerdem beantrage ich Strafanzeige/Strafantrag wegen Verstößen gegen die Grundrechte und Artikel 6 der EU Menschenrechtskonvention "Unschuldsvermutung".
Die besondere Schwere der Schuld in allen Fällen wird festgestellt, da durch Mobbing und Bossing von Staatsbediensteten der Psychoterror auch schwere physische und psychische Schädigungen hervorgerufen hat.
Beweise für die begangenen Straftaten werden auf den Webseiten https://stotti.com, https://düsti.de, https://duesti.eu, https://al-di.com, https://oebisfelde.de, https://born-in-gdr.com usw., der Öffentlichkeit und dem zuständigen Gerichten mitgeteilt.
Form- und fristgerecht zu Protokoll der Geschäftsstelle am 13.03.2020 des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Nach Ermessen des zuständigen Gerichts.
Mit freundlichen Grüßen
Peter K. geb. Peter V. (Name geändert)
Horst-Gerhard Düsterhöft