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Bewerbung als Ehrenamtlicher Richter Verwaltungsgericht Magdeburg

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Herausgegeben von in Recht & Gesetz ·









Meine Bewerbung als Richter beim Verwaltungsgericht Magdeburg am 30.08.2019



Meine Erklärung, alles tadellos:
1. Ich bin deutscher Staatsangehöriger von Geburt. Freistaat Preußen bis zurück in das Jahr 1910 und davor Elterlicher seits.

2. Kein Angehöriger MFS der DDR.

3. Keine Vorstrafen und sonstige Verurteilungen.

4. Wohnsitz Verwaltungsbezirt Magdeburg seit 1954.

5. Wahlrecht zu gesetzgebenden Körperschaften des Landes.

6. Kein Mitglied der gesetzgebenden Körperschaften des Landes, der EU, der Bundesregierung oder der Landesregierung.

7. Kein Berufsrichter.

8. Kein Beamter im öffentlichen Dienst.

9. Kein Berufssoldat oder Reservist der Bundeswehr.

10. Keine geschäftsmäßige Rechtsanwaltstätigkeit.

11. Als Lehrer, Akademiker, Redegewandt.

12. Als selbstständiger Unternehmer seit 12 Jahren berufliche Erfahrung der Marktwirtschaft.

13. Als Webmaster, Bloggger, freier Redakteur von mehr als 20 Internetpräsentationen Schreibgewandt.

14. Als Hobby-Rechtsvertreter mit großer juristischer Erfahrung.

15. Diverse Berufliche Fähigkeiten und Fertigkeiten, Landwirtschaft, Flugzeugtechnik, IT-Technik, Bildung und Erziehung, gesellschaftspolitisch in der  DDR und BRD.  

16. Ich gehörte in der DDR nicht der Staatspartei der SED an und in der BRD 2.0 war ich kein Mitglied der Staatspartei, der CDU.

17. Ich bin Christ, mit Taufe und Konfirmation. Ich bin Atheist, Marxist.

Ja und das ist die Begründung meiner Ablehnung. Ich wurde nicht gewählt, weil ich dem Wahlausschuss nicht bekannt bin. Stellt sich berechtigter Weise die Fragen:
1. "Welche Personen von welchen politischen Parteien waren im Wahlausschuss? Und außerdem bin ich dem Wahlausschuss nicht bekannt. Und das, obwohl ich seit 1981 hier in Oebisfelde wohne und arbeite.

2. Nach Aussage von Frau Birgit Hess fand die Wahl in geheimer Abstimmung statt. Dies ist mit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar.

3. Die Kandidaten und Bewerber hatten keine Möglichkeit, sich dem Wahlausschuss vorzustellen. Ein Auswahlverfahren hat nicht stattgefunden.

4. Als Atheist und parteiloser verlange ich die Feststellung, dass der Wahlausschuss sich aus Personen zusammensetzt, die politisch neutral und keiner politischen Partei angehören. Außerdem dürfen es keine Personen sein, die der Legislative und auch nicht der Exekutive einer Regierung und politischen Partei angehören.

5. Ich möchte die Namen der anderen Kandidaten und eine ausführliche Begründung des Wahlausschusses, nach welchen Kriterien das Auswahlverfahren erfolgte.

6. Der Grundsatz der Gewaltenteilung im Staat verlangt, dass sich die drai Gewalten gegenseitig kontrollieren. Die Gerichte sollen unabhängig sein. Richter sind nur Ihrem Gewissen verpflichtet. Sie dürfen sich nicht von Legislative und Exekutive beeinflussen lassen.
Insofern muss die Wahl zu einem ehrenamtlichen Richter ähnlich wie bei Geschworenen aus allen Schichten der Bevölkerung sich zusammensetzen. Diese müssen vorher auf Ihre Zuverlässigkeit ausgewählt werden und mehrheitlich über jeden einzelnen Kandidaten abstimmen.

Das wäre Demokratisch!



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